Ist es Pflicht, ein Balkonkraftwerk anzumelden? Was Eigentümer und Mieter 2025 wissen sollten

Die Idee ist verlockend: Ein paar Solarmodule auf den Balkon stellen, den Stecker in die Steckdose stecken, eigenen Strom erzeugen und bares Geld sparen. Doch auch kleine Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke oder Steckersolargeräte, unterliegen in Deutschland bestimmten gesetzlichen Pflichten. Seit Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 wurden diese Regeln zwar vereinfacht, eine Anmeldung bleibt aber verpflichtend.

Warum gibt es die Anmeldepflicht überhaupt?

Die Pflicht zur Anmeldung hat mehrere Gründe. Zum einen dient sie der Sicherheit des Stromnetzes. Netzbetreiber müssen wissen, wie viel Strom an welchen Punkten ins Netz eingespeist wird, um Schwankungen und Überlastungen zu vermeiden. Zum anderen ermöglicht die Registrierung, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland besser zu erfassen und auszuwerten. Außerdem sorgt sie dafür, dass Betreiberinnen und Betreiber über technische Anforderungen und Sicherheitsvorgaben informiert sind. Kurz gesagt: Die Anmeldepflicht schützt sowohl die Netzstabilität als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst.

Überblick zur gesetzlichen Grundlage

Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) festgelegt. Nach § 8 Abs. 5a EEG dürfen Netzbetreiber keine zusätzlichen Meldungen mehr verlangen, wenn eine Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Gleichzeitig verpflichtet § 5 Abs. 5 MaStRV alle Betreiberinnen und Betreiber, ihre Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im MaStR anzumelden. Bei Verstößen gegen diese Regelung kann gemäß § 95 EnWG eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk an

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks erfolgt wie angedeutet seit 2024 ausschließlich online über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dort wird zunächst ein Benutzerkonto angelegt, anschließend werden Betreiberin oder Betreiber registriert und die Daten der Anlage eingetragen – darunter Standort, Modulleistung, Wechselrichterleistung, Zählernummer und Datum der Inbetriebnahme. Wer diese Angaben bereithält, erledigt die Registrierung in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Minuten. Das System sendet nach Abschluss eine Bestätigung per E-Mail.

Eine zusätzliche Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber nicht mehr nötig, solange das Balkonkraftwerk innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen bleibt – aktuell bis 2.000 Wp Modulleistung und bis 800 W Wechselrichterleistung. Damit wurde die Bürokratie deutlich reduziert und der Einstieg für private Haushalte vereinfacht.

Wie registriere ich meine Anlage im Marktstammdatenregister?

Der Link zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist die Website des Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur: www.marktstammdatenregister.de. Dort wählen Sie zunächst die „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“. Klicken Sie dann auf „Registrierung einer Solaranlage“ gefolgt von „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“. Anschließend erstellen Sie ein Benutzerkonto, registrieren sich als Anlagenbetreiber und geben die technischen Daten Ihrer Anlage ein.

Braucht man einen neuen Stromzähler?

Ob ein Zählerwechsel erforderlich ist, hängt vom vorhandenen Gerät ab. In vielen Haushalten ist weiterhin ein sogenannter Ferraris-Zähler installiert. Wenn dieser keine Rücklaufsperre besitzt, darf er aus rechtlichen Gründen nicht weiter betrieben werden, weil er sich beim Einspeisen rückwärts drehen würde. In solchen Fällen tauscht der Netzbetreiber den Zähler kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler oder einen modernen digitalen Stromzähler aus. Wenn bereits ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Smart Meter vorhanden ist, genügt dieser in der Regel.

Welche Folgen drohen bei Nichtanmeldung?

Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Auch Sanktionen meist deutlich darunter liegen und es zunächst zu einer Aufforderung zur Nachmeldung kommt, sollte man die  Anmeldung nicht versäumen, da sie Rechtssicherheit schafft und mögliche Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber vermeidet. Außerdem kann eine nicht registrierte Anlage bei Schäden oder Versicherungsfragen zum Problem werden.

Fazit: Ja – ein Balkonkraftwerk muss angemeldet werden

Die gute Nachricht: Die Anmeldung ist inzwischen unkompliziert, vollständig online möglich und dauert nur wenige Minuten. Gesetzlich geregelt ist die Meldepflicht im EEG, EnWG und in der MaStR-Verordnung. Eine zusätzliche Netzbetreiber-Meldung ist bei Einhaltung der Grenzwerte nicht mehr erforderlich. Wer sein Gerät korrekt registriert, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern trägt auch dazu bei, dass die Energiewende sicher, transparent und fair umgesetzt wird.

EcoLife Module für kleine und große Solarlösungen

Wer über ein Balkonkraftwerk nachdenkt, interessiert sich oft auch für größere Optionen auf dem Dach. Die EcoLife Module von LONGi richten sich an Haushalte, die Wert auf hohe Effizienz, modernes Design und langlebige Technik legen, ob als Balkonkraftwerk oder vollwertige Solarinstallation. Mehr zu EcoLife gibt es hier.

Finde heraus, wie EcoLife Module deine Energiekosten senken können